22.04.2024

Regierungspräsident Schürmann übergibt Planfeststellungsbeschluss für Deichsanierung zwischen Rees und Bienen

Heute hat Regierungspräsident Thomas Schürmann den Planfeststellungsbeschluss für den 3. Planungsabschnitt Rees-Löwenberg dem Deichverband Bislich-Landesgrenze übergeben. Der Planungsabschnitt verläuft zwischen Rees und Bienen.

Die Hochwasserschutzanlage ist derzeit nicht ausreichend standsicher und weist Fehlhöhen bis ca. 0,7 m zum Schutzziel auf. Das Schutzziel ergibt sich aus dem Wasserstand, der sich beim Bemessungshochwasserabfluss einstellt, plus 1 m Sicherheitsabstand zur Deichkrone, der Freibord genannt wird. Dieser Freibord schließt Überströmungen des Deiches z.B. infolge von Wellenschlag aus. Der zu sanierende Abschnitt erstreckt sich rechtsrheinisch über eine Gesamtlänge von etwa 5,5 km entlang des Rheins (Rhein-km 837,7 bis 844,8). 

Der vorhandene Altdeich wird abschnittsweise abgetragen und durch einen neuen Deich nach dem Regelprofil, gemäß den anerkannten Regeln der Technik, ersetzt. Der Großteil des neuen Deiches wird in der vorhandenen Deichtrasse wiedererrichtet, wobei kleinräumige Rückverlegungen vorgenommen werden, um verlorengegangenen Retentionsraum auszugleichen. Zusätzlich wird entlang der Rheinpromenade in Rees auf einer Länge von etwa 330 m eine Hochwasserschutzwand inklusive mobiler Elemente errichtet. 

Der Deich ist wichtiger Bestandteil des Deichrings 48, der sowohl Flächen in Deutschland als auch in den Niederlanden vor Hochwasserereignissen schützt. Die Hochwasserschutzanlage von Deichring 48 verläuft von Wesel-Bislich über Lobith, Westervoort und Doesburg an der Oude IJssel bis Doetinchem und schützt vor Überflutungen durch den Rhein, den Pannerdenschen Kanaal, die IJssel und die Oude IJssel. Etwa 240.000 Menschen leben im Schutzgebiet dieses Deichrings. 

Während des Planungsprozesses gab es drei Planänderungen, die nach Durchführung des Erörterungstermins notwendig wurden. Diese Änderungen wurden umfassend abgestimmt und beinhalten unter anderem die Sperrung eines Deichabschnittes für die Öffentlichkeit aus Naturschutzgründen und Änderungen mehrerer Rampen und Baustraßen. Zudem mussten aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zum Himmelgeister Rheinbogen 2022 noch Unterlagen für eine Rückverlegungsbetrachtung erstellt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen führte. 

Die Planfeststellung erfolgte am 26. März 2024 und markiert einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Niederrhein.  

Der Planfeststellungsbeschluss wird derzeit an die Einwender versendet. Diese haben einen Monat Zeit, Klage einzureichen oder ihre Klageabsicht zu hinterlegen. Zudem wird der Beschluss ab dem 22. April für zwei Wochen bei der Stadt Rees ausgelegt, wo er von der interessierten Öffentlichkeit eingesehen werden kann. Innerhalb eines Monats nach Auslegung muss die Klageabsicht erklärt werden. 

Die Deichsanierung ist von großer Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung entlang des Rheins und trägt zur langfristigen Hochwasserprävention bei.